Was tun, wenn ...
Taufe
Das Sakrament der Taufe
Bedeutung
Durch das Sakrament der Taufe wird ein Mensch zum Kind Gottes und somit Teil der Glaubensgemeinschaft der Christen: der Kirche.
Das Eintauchen in Wasser – oder auch das Übergießen des Kopfes mit Wasser – versinnbildlicht den Tod, die Reinigung sowie die Wiedergeburt und Erneuerung. Durch die Taufe werden die Erbsünde und alle persönlichen Sünden vergeben. Ein neues Leben in der Gemeinschaft mit Jesus Christus und mit allen, die an ihn glauben, beginnt. Die Taufe ist Voraussetzung, um weitere Sakramente empfangen zu können. Sie zählt neben Eucharistie und Firmung zu den Einführungssakramenten.
Voraussetzungen
Der eigentlichen Taufe geht das Taufgespräch mit dem Priester oder Diakon voraus. Dieses Taufgespräch vereinbaren Sie bitte mit dem Priester (Pfarrer oder Pfarrvikar) oder dem Diakon, der die Taufe vornimmt.
Formales
Um Ihr Kind zur Taufe anzumelden, wenden Sie sich an das Pfarrbüro (Sprechstunde des Pfarrers: donnerstags, 17 bis 18 Uhr). Dabei sind folgende Unterlagen notwendig:
- Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts des Täuflings)
Stammbuch - Bei der Anmeldung zur Taufe sollten Sie wissen, wer Pate des Taufkindes wird, da dessen persönliche Daten neben jenen der Eltern erfasst werden.
Für die Taufe notwendig sind ein weißes Taufkleid für das Kind sowie eine Taufkerze.
Pate
Der Taufpate begleitet den jungen Christen – insbesondere auf seinem Glaubensweg. Daher muss er als Getaufter der römisch-katholischen Kirche angehören, gefirmt und mindestens 16 Jahre alt sein. Ein evangelischer Christ kann zusammen mit einem katholischen Paten als Taufzeuge zugelassen werden.
Ablauf des Taufgottesdienstes
Dem Einzug und der Begrüßung folgt die Befragung der Eltern,
- welchen Namen sie dem Taufkind geben wollen,
- was sie von der Kirche für das Kind erbitten
- und ob sie sich der Aufgabe zur religiösen Erziehung bewusst sind.
Auch der Pate wird gefragt, ob er zur religiösen Erziehung seines Patenkindes bereit ist. Der Priester/Diakon, die Eltern und die Paten zeichnen dem Täufling ein Kreuzzeichen auf die Stirn. Gebet, Lesung und Predigt schließen sich an. Der Priester/Diakon ruft die Heiligen an; Fürbitten werden vorgetragen. Es folgt die Weihe des Taufwassers. Die Eltern und Paten sagen dem Bösen ab und bekennen sich zum Glauben.
Der Priester/Diakon tauft das Kind „im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“. Er salbt es mit Chrisam. Das Taufkleid wird angezogen und die Taufkerze an der Osterkerze entzündet. Der Effata-Ritus wird vollzogen: Der Priester/Diakon berührt Ohren und Mund des Neugetauften und spricht "Effata!", was so viel bedeutet wie „Öffne Dich“. Damit macht er deutlich, dass dieser sich dem Wort Gottes öffnen und den Glauben bekennen soll.
Nach dem Vaterunser segnet der Priester/Diakon die Anwesenden und das Schlusslied wird gesungen.
Taufkerze und Taufkleid
Das Licht der Taufkerze, die während der Feier an der Osterkerze entzündet wird, symbolisiert die Beziehung zu Gott und den Menschen. Die Taufkerze wird mit nach Hause genommen. Sie dient als Erinnerung an die Taufe und wird zu besonderen Anlässen wie etwa dem Namenstag oder der Erstkommunion wieder entzündet.
Das Taufkleid versinnbildlicht den Beginn eines neuen Lebens. Die weiße Farbe erinnert an das Gewand, das Jesus am Tag seiner Verklärung getragen hat. Zudem ist weiß die Farbe der Auferstehung.
Erwachsenentaufe
Erwachsene bitten für sich selbst um die Taufe. Sie bereiten sich im so genannten Katechumenat darauf vor. Dann tragen sie den Wunsch, getauft zu werden, dem Bischof vor.
Die Taufe selbst erfolgt häufig in der Osternachtfeier. Das Sakrament wird von erwachsenen Täuflingen zugleich mit Kommunion und Firmung empfangen.
Eine spezielle Internetseite informiert Sie über alles Wissenswerte auf dem Weg zum Christsein in der katholischen Kirche: www.katechumenat.de.
Quelle: www.bistum-wuerzburg.de
Eucharistie
Das Sakrament der Eucharistie – Die Erstkommunion
Bedeutung
In der Erstkommunionsfeier empfängt der Gläubige zum ersten Mal Jesus Christus im Zeichen von Brot und Wein. Dabei handelt es sich um Jesu Abschiedsgeschenk:
Vor seinem Leiden und Sterben hat Jesus mit seinen Jüngern das letzte Abendmahl gehalten. Er nahm Brot und Wein, reichte es mit den Worten „Dies ist mein Leib, dies ist mein Blut“ und fügte hinzu: „Tut dies zu meinem Gedächtnis“ (Lukas 22,19 und 1 Korinther 11,23-25).
Die Eucharistiefeier ist somit nicht nur ein Gedächtnismahl, sondern in ihr bleibt Christus gegenwärtig. Sie bildet das Zentrum der Gemeinschaft der Kirche und ist zugleich ihre Kraftquelle. Neben Taufe und Firmung zählt das Sakrament der Eucharistie zu den Einführungssakramenten. Das Wort „Eucharistie“ stammt aus dem Griechischen und bedeutet „Danksagung“
Geschichte
Seit dem 12. Jahrhundert wird zumeist nur noch das heilige Brot – die Hostie – ausgeteilt aus Sorge, dass der Wein verunreinigt oder verschüttet werden könnte.
Auch die Form des Kommunionempfangs hat sich über die Jahre verändert. Zu Beginn reichten die Gläubigen Brot und Wein untereinander weiter, während später ein Priester die Hostien an die Kommunikanten austeilte. Bis zum 9. Jahrhundert wurde den Christen die Hostie in die Hand gelegt. Anschließend setzte sich der Brauch durch, sie direkt in den Mund zu geben. Mittlerweile sind beide Formen des Kommunionempfangs nebeneinander getreten.
Voraussetzungen
Um das Sakrament der Eucharistie erstmals empfangen zu können, muss der Gläubige
- getauft sein und
- normales Brot von eucharistischem Brot unterscheiden können.
Zudem ist eine spezielle Vorbereitung notwendig.
Formales
Bei uns erhalten Kinder der dritten Klasse zu Beginn des Schuljahres die Einladung, sich auf den Empfang der ersten heiligen Kommunion vorzubereiten. Dabei werden sie von Katecheten aus dem Kreis der Eltern angeleitet. Die Erstkommunionvorbereitung liegt dabei in der Kompetenz und Verantwortung unseres Pfarrvikars.
Für die Teilnahme Ihres Kindes an der Erstkommunion ist eine Anmeldung im Pfarrbüro notwendig. Dabei sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Familienstammbuch
oder - Taufbescheinigung des Kindes
Der Zeitpunkt der Anmeldung wird im Pfarrbrief veröffentlicht.
Die Erstkommunionsfeier findet in der Regel am so genannten „Weißen Sonntag“, also eine Woche nach Ostern, und den darauf folgenden Sonntagen, je nach Bedarf, statt.
> Der Begriff „Weißer Sonntag“ verweist auf die frühe Kirche, bei der die Gläubigen in der Osternacht getauft wurden und dafür weiße Kleider erhielten. Diese trugen sie eine ganze Woche bis zum „Weißen Sonntag“. An diesem wurden die Gewänder abgelegt.
Quelle: www.bistum-wuerzburg.de
Firmung
Das Sakrament der Firmung
Bedeutung
Das Sakrament der Firmung wird auch als Sakrament des Heiligen Geistes betitelt. Es bestärkt und befähigt, den Glauben als Zeuge Christi in Wort und Tat zu verbreiten und gegebenenfalls zu verteidigen.
Die Firmung ist die Bestätigung des Glaubensbekenntnisses, das die Eltern und Paten bei der Taufe geleistet haben. Daher vollendet die Firmung die Taufe.
Durch Handauflegung und Salbung wird der Heilige Geist auf dem Firmling übertragen. Da der (Weih-) Bischof die Firmung spendet, stellt sie zudem eine sichtbare Verbindung des Gläubigen zum Bistum und zur Weltkirche dar. Neben Taufe und Eucharistie zählt die Firmung zu den Einführungssakramenten.
> Das Wort „Firmung“ leitet sich von lateinisch „firmatio“ ab und bedeutet „Bestätigung, Bekräftigung“.
Voraussetzungen
Damit der Gläubige zur Firmung zugelassen wird, muss er
- getauft sein
- innerlich und äußerlich seine Bereitschaft zur Firmung zeigen
- durch den Wunsch, gefirmt zu werden
- durch die Teilnahme an der Firmvorbereitung
- durch das Mitfeiern der Eucharistie
- ein Alter erreicht haben, mit dem er sich der Tragweite der Firmung bewusst ist; im Bistum Würzburg erfolgt die Firmung gewöhnlich in der 6. Klasse.
Formales
Zur Anmeldung für die Firmung wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro. Die Termine für die Firmanmeldung werden im Pfarrbrief (Ausgabe Juni und Julli eines jeden Jahres) veröffentlicht. Der Firmbewerber sollte sich dabei persönlich im Pfarrbüro anmelden und dazu eine Taufbescheinigung (z.B. im Stammbuch) mitbringen.
Firmpate
Die Aufgaben des Firmpaten entsprechen jenen des Taufpaten: Er soll also den Firmling bei dessen christlicher Lebensführung begleiten und unterstützen.
Auch die Voraussetzungen sind dieselben: Der Firmpate muss römisch-katholisch und gefirmt sein.
Ablauf
Der (Weih-)Bischof spendet die Firmung. Er ist als Träger des Apostelamtes der ordentliche Spender. Durch eine entsprechende Vollmacht kann auch ein Priester die Firmung erteilen.
Während der Firmung legt der Bischof die Hand auf den Kopf des Firmlings und zeichnet mit geweihtem Chrisam-Öl ein Kreuz auf dessen Stirn. Dabei spricht er: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Der Firmling antwortet mit „Amen“. Zum Zeichen seiner Unterstützung legt der Pate bei der Firmung seine rechte Hand auf die rechte Schulter des Firmlings.
Quelle: www.bistum-wuerzburg.de
Versöhnung
Das Sakrament der Versöhnung
Bedeutung
Im Sakrament der Buße bekennt sich der Mensch zu den Sünden, die er begangen hat, und übernimmt die Verantwortung für sie. Dadurch öffnet er sich neu Gott und der Gemeinschaft der Kirche und ermöglicht sich so eine neue Zukunft.
Indem der Priester die Absolutionsformel spricht, wird der Einzelne mit Gott versöhnt. Diese Versöhnung gilt auch für seine Mitmenschen, die Kirche und die ganzen Schöpfung.
Voraussetzungen
Damit in der Absolution durch den Priester die Versöhnung mit Gott und der Gemeinschaft der Glaubenden ausgesprochen werden kann, bedarf es:
- der Reue
- des Aussprechens der Schuld im Bekenntnis
- des Vorsatzes, schuldhaftes Verhalten zu ändern und Schaden wieder gutzumachen
Ablauf
Nachdem der Beichtstuhl betreten wurde, begrüßt der Priester den Beichtenden. Dieser macht anschließend das Kreuzzeichen und spricht:
Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.
Daraufhin antwortet der Priester:
Gott, der unser Herz erleuchtet, schenke dir wahre Erkenntnis deiner Sünden und seiner Barmherzigkeit.
Antwort: Amen.
Es folgen das Bekenntnis der Sünden und das Beichtgespräch. Dabei übernimmt der Beichtende eine Buße – zumeist in Form eines Gebets – zur Genugtuung für seine Sünden.
Anschließend spricht der Beichtende ein kurzes Reuegebet und der Priester erteilt die Absolution mit folgenden Worten:
Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden.
So spreche ich dich los von deinen Sünden.
Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Antwort: Amen.
Priester: Dankt dem Herrn, denn er ist gütig.
Antwort: Sein Erbarmen währt ewig.
Daraufhin entlässt der Priester den Gläubigen mit folgenden Worten: Der Herr hat dir die Sünden vergeben. Geh hin in Frieden.
Das Beichtgespräch
Alternativ zur Beichte im Beichtstuhl bieten Priester das so genannte Beichtgespräch an. Es findet meist in einem Nebenraum der Kirche oder im Pfarrhaus statt. Während des persönlichen Gesprächs bekennt der Beichtende seine Sünden und zeigt seine Reue. Der Priester spricht die Worte der Vergebung und legt gegebenenfalls dem Gläubigen die Hände auf.
Beichtgeheimnis
Bekennt ein Christ im Sakrament der Beichte seine Sünden, ist der Priester zur völligen Geheimhaltung verpflichtet. Egal wie schwerwiegend mögliche Argumente sein können, der Priester kann vom Beichtgeheimnis nicht entbunden werden. Vor Gericht kann er das Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen.
Verletzt ein Priester das Beichtgeheimnis, begeht er eine schwere Sünde. Er verliert die Beichtvollmacht sowie all seine Ämter und Würde.
Nach der Beichte darf der Beichtvater nur mit ausdrücklicher und freiwilliger Erlaubnis mit dem Beichtkind über seine Sünden sprechen.
Wer zufällig etwas aus einer Beichte erfährt, ist ebenfalls zum Schweigen verpflichtet.
Diskussion
Die Beichte bei einem Priester ist die sakramentale und persönlichste Form der Sündenvergebung. Hier erfährt der Gläubige (z.B. bei schwerer eigener Schuld) die unmittelbare Zusage der Vergebung Gottes durch den Priester.
Neben dem Angebot der Einzelbeichte gibt es vor allem in der Advents- und Fastenzeit als Vorbereitung auf die Hochfeste in vielen Gemeinden Buß- und Versöhnungsfeiern. Dabei sind die Gläubigen eingeladen, miteinander das eigenen und das gemeinschaftliche Leben zu bedenken, sich zu besinnen, den Zuspruch aus dem Wort Gottes zu hören und den versöhnenden Segen zu empfangen.
Allerdings ersetzt die Bußfeier die persönliche Beichte nicht. Vielmehr ist sie eine eigene Form der Versöhnung.
Quelle: www.bistum-wuerzburg.de
Die Termine für eine persönliche Beichte und der Bußgottesdienste sind im Pfarrbrief veröffentlicht. Darüberhinaus können Sie mit den Priestern unserer PG eigens einen Termin für ein Beichtgespräch vereinbaren.
Ehe
Das Sakrament der Ehe
Bedeutung
Mit dem gegenseitigen Versprechen vor dem Priester oder Diakon, den Trauzeugen und der Gemeinde spenden sich die Brautleute das Sakrament der Ehe gegenseitig.
Sie gründen damit den sakramentalen Bund und stiften untereinander eine Gemeinschaft für das ganze Leben: Mann und Frau versprechen, einander in guten und in schlechten Tagen die Treue zu halten, bis dass der Tod sie scheidet.
Der Priester oder Diakon erteilt der Ehe den kirchlichen Segen. Die Ehe ist dabei Abbild des Bundes zwischen Christus und seiner Kirche.
> Das Wort „Ehe“ leitet sich von althochdeutsch „ewa“ = „Vertrag“ bzw. mittelhochdeutsch „ewe“ = „Gesetz“ ab.
Voraussetzungen
Für eine katholische Eheschließung müssen folgende Voraussetzungen beachtet werden:
- die zivilrechtliche Ehe vor dem Standesamt muss geschlossen worden sein
- der Mann und die Frau müssen ledig bzw. verwitwet sein
- die wesentlichen Merkmale einer Ehe müssen beachtet werden; dazu zählen
- ihre Unauflöslichkeit
- die Bereitschaft, Eltern zu werden
- die Treue der Ehepartner
- zwei Trauzeugen müssen benannt werden, dabei ist es nicht erforderlich, dass diese katholisch sind.
Sonderfall – konfessionsübergreifende Ehe
Bei einer konfessionsübergreifenden Ehe verspricht der katholische Partner, die Ehe im katholischen Glauben zu leben und zu bezeugen. Er verpflichtet sich dazu, seine etwaigen Nachkommen katholisch taufen zu lassen und in katholischem Glauben zu erziehen.
Es ist möglich, sich von einem evangelischen Pfarrer/-in bzw. in einer ökumenischen Form trauen zu lassen. Voraussetzung dafür ist eine Befreiung von der Formpflicht (Dispens). Diese kann über das zuständige Wohnortpfarramt beim Bischöflichen Generalvikariat beantragt werden.
Formales
Um sich für die Trauung anzumelden, wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro.
Zur Anmeldung benötigen Sie:
- einen Taufschein, der nicht älter als sechs Monate sein darf und beim jeweiligen Pfarramt des Taufortes erhältlich ist (bei Hochzeit in der eigenen (Tauf-)Pfarrei entfällt dies)
Ehevorbereitung
Zur Vorbereitung auf die Trauung führt der Priester oder Diakon ein Traugespräch mit den künftigen Eheleuten. Dabei erhalten sie Informationen über Ehevorbereitungskurse, können Lieder, Gebete und Lesungen für die kirchliche Feier aussuchen, persönliche Fragen erörtern etc.
Quelle: www.bistum-wuerzburg.de
Weihe
Das Sakrament der Weihe
Es gibt einige Dienste in der Kirche, die für sie besonders grundlegend sind: das Amt des
- Bischofs
- Priesters
- Diakons.
Diese Ämter
- garantieren in besonderer Weise die Verbindung mit Christus, der Ursprung, Mitte und Ziel der Kirche ist und dienen der Einheit der Gläubigen untereinander.
- Deshalb werden sie seit ältester Zeit durch Handauflegung und Weihegebet übertragen.
Der Bischof
Die Gemeinschaft der Bischöfe steht in der Nachfolge der Apostel. Der Bischof von Rom (Papst) hat als Nachfolger des heiligen Petrus eine Vorrangstellung unter den Bischöfen: Seine Aufgabe ist es, die gesamte Kirche in der Gemeinschaft untereinander und in der Gemeinschaft mit Christus zu bewahren. Der einzelne Bischof ist Leiter eines Bistums. Seine Aufgaben sind:
- die Verkündigung des Evangeliums
- die Feier der Liturgie
- die Ausübung des Hirtenamts für die Gläubigen seines Bistums.
Der Priester
Er übt in einem Teilbereich des Bistums (in einer einzelnen Pfarrgemeinde, in einer Seelsorgeeinheit oder in einem besonderen Aufgabenfeld) den „Dienst an der Einheit“ aus. Seine Aufgabe ist es, die Gläubigen in der Einheit
- untereinander
- mit der Gesamtkirche
- mit Christus
zu bewahren.
Dies tut er
- durch die Verkündigung des Evangeliums
- durch die Feier der Sakramente, vor allem der Eucharistie und der Versöhnung
- durch den Hirtendienst in seinem Zuständigkeitsbereich (Leitung, Sorge für Menschen in Not)
Zur Priesterweihe können Männer zugelassen werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- menschliche und geistliche Reife
- theologisches Studium
- seelsorgliche Fähigkeiten
- Bereitschaft, ehelos zu leben
- Bereitschaft, das Priesteramt in Gemeinschaft mit den Gläubigen, den anderen Diensten und den Mitbrüdern sowie im Gehorsam gegenüber dem Bischof auszuüben.
Der Diakon
Über Jahrhunderte hinweg war das Amt des Diakons nur eine Durchgangsstufe zum Priesteramt. Durch das Zweite Vatikanische Konzil wurde er als eigenständiger Dienst wiederentdeckt („Ständiger Diakon“). Er hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass in der Kirche der Auftrag der „Diakonie“ (Sorge für Menschen, die Hilfe brauchen) wahrgenommen wird. Dies tut er
- durch den Dienst am hilfsbedürftigen Menschen
- durch den Dienst am Wort (z.B. Predigt und Katechese)
- durch den Dienst in der Liturgie (z.B. Leitung der Tauf- und Trauungsfeier, Assistenz bei der Eucharistiefeier)
Zur Diakonenweihe können Männer (unter 50 Jahren) zugelassen werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- menschliche und geistliche Reife
- theologische und pastorale Ausbildung (ca. 3 Jahre neben einem Zivilberuf)
- Bereitschaft, das Amt des Diakons in Gemeinschaft mit den Gläubigen und den anderen Diensten und im Gehorsam gegenüber dem Bischof auszuüben
- unverheiratete Männer: Mindestalter 25 Jahre, Bereitschaft zum ehelosen Leben
- verheiratete Männer: Mindestalter 35 Jahre, Zustimmung der Ehefrau
Quelle: www.bistum-wuerzburg.de
Krankensalbung
Das Sakrament Krankensalbung
Bedeutung
Das Sakrament der Krankensalbung empfangen jene, deren Gesundheitszustand sehr angegriffen ist. Sie bekommen Heil und Heilung von Christus zugesprochen und werden von ihren Sünden befreit.
Ablauf
Der Priester salbt dabei mit folgenden Worten Stirn und Hände des Kranken mit geweihtem Öl:
„Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichlichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes. Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf.“
Geschichte
Früher nannte man das Sakrament der Krankensalbung „letzte Ölung“, weil es in der Abfolge der Sakramente, die mit einer Salbung verbunden sind (Taufe, Firmung, Priesterweihe) normalerweise das letzte ist. Noch immer scheuen deshalb viele davor zurück, einen Priester zu holen, weil sie denken, bei der Krankensalbung handle es sich um eine „Salbung zum Tod“.
Dabei kann jeder das Sakrament der Krankensalbung empfangen, wenn er schwer erkrankt ist. Die Kirche betont, dass die Krankensalbung ein Sakrament des Lebens ist. Eine mehrfache Spendung im Laufe des Lebens ist möglich!
Formales
Wenn Sie oder ein erkrankter Angehöriger das Sakrament der Krankensalbung empfangen möchten, wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro.
Quelle: www.bistum-wuerzburg.de
Was tun, bei ...
Tod und Trauer
Was ist zu tun, wenn jemand gestorben ist?
Nach dem Tod eines Menschen muss zunächst ein Arzt verständigt werden, der den Totenschein ausstellt. In Krankenhäusern, Altenheimen und bei Unfalltod wird dies ohne Zutun der Angehörigen veranlasst.
Dann sollte ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl (Adressen siehe Telefonbuch) informiert und beauftragt werden, das sich dann um alle weiteren Formalitäten (Sterbeurkunde, Grabstelle, Todesanzeige, Sterbebildchen, ...) kümmert.
Dabei sollte mit dem Bestatter zunächst ein möglicher Termin für Trauergottesdienst und Beisetzung abgeklärt und mit dem Pfarramt besprochen werden. Auch die Termine für das Rosenkranzgebet sollten hier schon festgelegt werden.
Das Pfarramt kümmert sich dann um die weiteren Benachrichtigungen in der jeweiligen Kirchengemeinde (Mesner, Ministranten, Organisten) und um die Vermeldung des Sterbefalls durch örtlichen Aushang.
Der Geistliche (Pfarrer, Pfarrvikar oder Diakon), der die Begräbnisfeier leiten wird, vereinbart mit den Angehörigen einen Termin für das Trauergespräch.
Wenig bekannt ist, dass jede/r Verstorbene bis zu 36 Stunden nach dem Tod im Haus bzw. in der Wohnung verbleiben darf. Angehörige haben dabei die Gelegenheit, bewusst Abschied zu nehmen und dadurch ein Stück wichtiger Trauerarbeit zu leisten. Sie können den Leichnam – ggf. unter Mithilfe des Bestatters – waschen und ankleiden, in Stille ausharren, ein Gebet sprechen, bei der Einsargung und Schließung des Sarges dabei sein.
Wie mit der Trauer umgehen?
- Versuchen Sie, Ihre Trauer als Teil Ihres Lebens anzunehmen. Geben Sie ihr Raum und Zeit. Weinen Sie, wenn Ihnen danach zumute ist. Vor allem haben Sie Geduld mit sich.
- Lassen Sie alles zu, drängen Sie nichts zurück: Alle Gefühle, Gedanken und Reaktionen Ihres Körpers dürfen sein und haben ihren berechtigten Platz.
- Suchen Sie jemanden, mit dem Sie reden und Ihre Trauer teilen können, jemanden, der aufmerksam zuhört, jemanden, von dem Sie sich angenommen und verstanden fühlen.
- Besonders entlasten kann der Kontakt zu anderen Menschen, die in einer ähnlichen Situation stehen. Suchen Sie das Gespräch mit anderen Trauernden oder schließen Sie sich einer Trauergruppe an.
- Scheuen Sie sich nicht, andere Menschen (Verwandte, Freunde, Nachbarn, …) um Hilfe zu bitten. Manche finden allein nicht den Mut, einem/r Trauernden zu begegnen, obwohl sie es möchten. Bauen Sie ggf. Ihrerseits eine Brücke, indem Sie konkret um Unterstützung bitten.
- Nehmen Sie – sofern es Ihnen im Augenblick entspricht – aktiv am (gottesdienstlichen) Leben Ihrer Kirchengemeinde teil. Biblische Texte, Kirchenlieder, Psalmen können tröstlich und heilsam sein.
- Getrauen Sie sich, auch professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Suchen Sie das Gespräch mit einem erfahrenen Berater, einem Seelsorger, einem Psychologen, einem Therapeuten oder Trauerbegleiter.
Gesprächsangebote für Trauernde
- Seelsorger unserer Pfarreiengmeinschaft: Pfarrer Höfler, Pfarrvikar Hanel und Diakon Schöneich über das Pfarramt in Traustadt, Tel.: 09528 / 433
- Mitarbeiter/-innen des Gesprächsladens Schweinfurt: Manggasse 22, Tel.: 09721 / 207955, www.gespraechsladen-schweinfurt.de
- Mitarbeiter/-innen der Malteser-Hospizgruppen, Schweinfurt, Alois-Türk-Straße 2, Tel.: 09721 / 9309110
- Mitarbeiter/-innnen der Telefonseelsorge: gebührenfrei und rund um die Uhr, Tel.: 0800 / 1110111
- Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Diözese Würzburg in Schweinfurt, Friedrich-Stein-Straße 28, Tel.: 09721 / 18487
- Selbsthilfegruppe "Trauernde Eltern", Kontakt: Karin Bayer, Tel.: 09721 / 41534
(Quelle: Trauerbroschüre des Gesprächsladens Schweinfurt; diese steht dort als Download zur Verfügung: www.gespraechsladen-schweinfurt.de)